Vertragsbedingungen
Pauschalreisen
Dies ist eine Übersetzung, die zu Ihrer Bequemlichkeit bereitgestellt wird. Rechtlich verbindlich ist die italienische Fassung.
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Bedingungen“) regeln das Angebot und den Verkauf von Pauschalreisen auf der Website www.rottediportolano.com.
(Die von LRDP Group Srl angebotenen Vermittlungsleistungen für die reine Bootsvermietung unterliegen gesonderten Allgemeinen Bedingungen.)
PRÄAMBEL
Neben den nachstehenden Allgemeinen Bedingungen sind auch die im Katalog (online oder gedruckt) bzw. im gesonderten Reiseprogramm enthaltene Beschreibung der Pauschalreise sowie die von LRDP Group als Beauftragte des Reisenden übermittelte Buchungsbestätigung integraler Bestandteil des Pauschalreisevertrags. Mit der Unterzeichnung des Kauf- und Verkaufsangebots für eine Pauschalreise erkennt der Reisende ausdrücklich an, für sich selbst und für die im Vertrag genannten Personen sowohl den Pauschalreisevertrag in der dort geregelten Fassung als auch die darin enthaltenen Hinweise und Bedingungen sowie diese Allgemeinen Bedingungen gelesen und angenommen zu haben.
Artikel 1 – Rechtsgrundlagen
Der Verkauf von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen unterliegt dem italienischen Tourismusgesetzbuch (Art. 32-51-novies) in der durch das Gesetzesdekret 62/2018 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302 geänderten Fassung und deren späteren Änderungen sowie den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs zu Beförderung und Auftrag und dem Gesetzesdekret 70/2003 über den elektronischen Geschäftsverkehr, soweit anwendbar.
Artikel 2 – Begriffsbestimmungen
Pauschalreise
Die von LRDP Group Srl beworbene Pauschalreise gemäß der Definition in Art. 33 des italienischen Tourismusgesetzbuchs und dessen späteren Änderungen.
Verbundene Reiseleistung
Reiseleistungen, die bei verschiedenen Unternehmern mit gesonderten Verträgen erworben werden, jedoch im Hinblick auf dieselbe Reise oder denselben Urlaub miteinander verbunden sind.
LRDP Group Srl
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Lecce, via N. Sauro, 51
- • USt-IdNr., Steuernummer: 04911660753
- • REA: 327952
- • Stammkapital: € 42.000,00 voll eingezahlt
- • Lizenz der Provinz Lecce Nr. 90 vom 21.01.2014
- • PEC: [email protected]
- • Website: www.rottediportolano.com
Reisender
Jede Person, die einen Vertrag schließt oder schließen möchte oder die auf der Grundlage einer von LRDP Group angebotenen Pauschalreise oder verbundenen Reiseleistung zu reisen berechtigt ist.
Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände
Eine Situation außerhalb der Kontrolle der Partei, die sich darauf beruft, und deren Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen getroffen worden wären.
Artikel 3 – Gegenstand und Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln das Angebot und den Verkauf von „Reiseleistungen/Pauschalreisen“ auf der Website www.rottediportolano.com.
Wichtige Absicherung: Der Pauschalreisevertrag ist durch eine Garantie für die Erstattung des gezahlten Preises und die unverzügliche Rückreise des Reisenden im Fall von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abgesichert. LRDP Group S.r.l. hat die Insolvenzversicherung Nr. 6006003114/U bei Nobis Compagnia di Assicurazione abgeschlossen.
Artikel 4 – Informationen für den Reisenden
Vor Vertragsschluss stellt LRDP Group dem Reisenden das Formblatt zur Standardinformation sowie die folgenden Informationen zur Verfügung:
- Wesentliche Merkmale der Reiseleistungen (Reiseziel, Reiseroute, Aufenthaltszeiträume)
- Beförderungsmittel, -merkmale und -kategorien
- Lage und Merkmale der Unterkunft
- Gegebenenfalls enthaltene Mahlzeiten
- Enthaltene Besichtigungen und Ausflüge
- Sprache, in der die Leistungen erbracht werden
- Eignung für Personen mit eingeschränkter Mobilität
- Gesamtpreis einschließlich Steuern und Zusatzkosten
- Zahlungsmodalitäten
- Anforderungen an Reisepass, Visa und Gesundheitsformalitäten
- Informationen zum Versicherungsschutz
Artikel 5 – Buchung
Auf der Website finden sich die Beschreibungen der Pauschalreisen. Das Buchungsverfahren sieht vor:
- Der Reisende richtet eine Angebotsanfrage an LRDP Group
- LRDP Group übermittelt ein Angebot mit den angebotenen Leistungen und dem Preis
- Nach Eingang der Anzahlung bestätigt LRDP Group die Buchung
- Der Vertrag kommt zustande, sobald der Reisende die vorgesehene Zahlung geleistet hat
E-Mail für Korrekturen: [email protected]
Artikel 6 – Zahlung
Zahlungsmodalitäten:
- Die Zahlung ist nach den in der Buchungsbestätigung vereinbarten Modalitäten zu leisten
- Der Restbetrag ist spätestens 45 Tage vor dem Abreisedatum zu zahlen
- Bei Buchungen innerhalb von 45 Tagen vor Abreise ist der gesamte Betrag bei Vertragsschluss zu zahlen
- Die Nichtzahlung des Restbetrags gilt als Stornierung der Buchung
Artikel 7 – Preis und Preisanpassung
Der Preis kann nur infolge der Folgenden geändert werden:
- Änderungen der Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
- Änderungen von Gebühren und Steuern auf die Reiseleistungen
- Änderungen der Wechselkurse
Wichtig: Eine Preiserhöhung ist nur mit Mitteilung mindestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise möglich. Übersteigt die Erhöhung 8 % des Preises, kann der Reisende ohne Vertragsstrafe zurücktreten.
Artikel 8 – Änderung, Rücktritt oder Stornierung vor Abreise
LRDP Group kann die Pauschalreise unter folgenden Umständen ändern oder stornieren:
- Unerhebliche Änderungen (mit Mitteilung an den Reisenden)
- Erhebliche Änderungen oder Preiserhöhung über 8 % (der Reisende kann ohne Vertragsstrafe zurücktreten)
- Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (Mitteilung bis 20 Tage vor Abreise)
- Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände
Im Fall des Rücktritts erstattet LRDP Group alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen.
Artikel 9 – Rücktritt des Reisenden
Für den Rücktritt wenden Sie sich an:
📧 E-Mail: [email protected]
Stornogebühren:
- Der Reisende kann jederzeit vor Abreise zurücktreten
- Die Gebühren richten sich nach dem Reiseziel und dem Zeitpunkt des Rücktritts
- Stornierung weniger als 45 Tage vor Abreise: Gebühr in Höhe des vollen Preises
- Nichterscheinen bei Abreise gilt als Stornierung am Abreisetag
Es wird empfohlen, eine Versicherung zur Deckung der Rücktrittskosten abzuschließen.
Artikel 10 – Änderungen nach der Abreise
Ist es während der Reise unmöglich, einen wesentlichen Teil der Leistungen zu erbringen:
- bietet LRDP Group angemessene Alternativlösungen ohne Preisaufschlag an
- wird bei Alternativen geringerer Qualität eine Preisminderung gewährt
- kann der Reisende die Alternativen ablehnen, wenn sie nicht vergleichbar sind
- trägt LRDP Group bei unmöglicher Rückreise die Unterbringungskosten (max. 3 Nächte)
Artikel 11 – Ersetzung und Vertragsübertragung
Der Reisende kann den Vertrag auf eine andere Person übertragen, sofern:
- LRDP Group spätestens 7 Tage vor Abreise informiert wird
- die Ersatzperson alle Voraussetzungen erfüllt (Reisepass, Visa usw.)
- die Verwaltungskosten für die Ersetzung gezahlt werden (€ 80,00 je Änderung)
Übertragender und Übernehmender haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung.
Artikel 12 – Pflichten der Reisenden
Wichtig: Reisende müssen selbstständig bei den zuständigen Behörden prüfen, ob ihre Dokumente in Ordnung sind. Für italienische Staatsbürger: www.viaggiaresicuri.it
Wesentliche Pflichten:
- Gültige Dokumente besitzen (Reisepass, Visa, Gesundheitszeugnisse)
- LRDP Group vor der Buchung über die eigene Staatsangehörigkeit informieren
- Die Sicherheitslage des Ziellandes prüfen
- Besondere Bedürfnisse unverzüglich mitteilen
- Die Regeln üblicher Umsicht und Sorgfalt beachten
Artikel 13 – Hotelklassifizierung
Die offizielle Klassifizierung der Hotelbetriebe erfolgt auf der Grundlage der Angaben der zuständigen Behörden des Landes, in dem die Leistung erbracht wird.
Artikel 14 – Haftung für nicht ordnungsgemäße Erfüllung
LRDP Group haftet für die Erbringung aller im Vertrag vorgesehenen Reiseleistungen.
Bei Mängeln:
- Der Reisende muss LRDP Group unverzüglich informieren
- LRDP Group behebt den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist
- Ist dies unmöglich, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten
- Bei unmöglicher Rückreise trägt LRDP Group die Unterbringungskosten (max. 3 Nächte)
Artikel 15 – Preisminderung und Schadenersatz
Der Reisende hat Anspruch auf:
- Eine Preisminderung für den Zeitraum der Vertragswidrigkeit
- Angemessenen Ersatz der erlittenen Schäden
Ausnahmen: Kein Schadenersatz wird gewährt, wenn der Mangel dem Reisenden, unbeteiligten Dritten oder unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen zuzurechnen ist.
Artikel 16 – Beistandspflicht
LRDP Group leistet dem in Schwierigkeiten geratenen Reisenden angemessenen Beistand und stellt Informationen zu Gesundheitsdiensten, örtlichen Behörden und konsularischer Unterstützung bereit.
Artikel 18 – Versicherungen
Der Reisende verpflichtet sich, Versicherungen zur Deckung von Rücktrittskosten, Unfällen, Krankheiten und Rückführung abzuschließen. Die Ansprüche sind unmittelbar gegenüber den Versicherungsgesellschaften geltend zu machen.
Artikel 19 – Garantien für den Reisenden
LRDP Group ist haftpflichtversichert und garantiert die Erstattung des Preises sowie die unverzügliche Rückreise im Fall von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz über die Police Nr. 6006003114/U bei Nobis Compagnia di Assicurazione.
Artikel 21 – Pflichtmitteilung (italienisches Gesetz Nr. 38/2006)
Das italienische Recht ahndet Straftaten im Zusammenhang mit Kinderprostitution und Kinderpornografie mit Freiheitsstrafe, auch wenn sie im Ausland begangen werden.
Artikel 22 – Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Artikel 23 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Verträge unterliegen dem italienischen Recht unter Anwendung der Bestimmungen des:
- Verbrauchergesetzbuchs (Gesetzesdekret 206/2005)
- Gesetzesdekrets Nr. 70/2003 (elektronischer Geschäftsverkehr)
- Tourismusgesetzbuchs (Gesetzesdekret 79/2011)
Für jede Streitigkeit ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Nutzer seinen Wohnsitz hat oder ein Wahldomizil begründet hat, sofern dieser im Hoheitsgebiet des italienischen Staates liegt.
Letzte Aktualisierung: 4. August 2026